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Puch bei Hallein

(2022-02-04) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Puch bei Hallein. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
Hinweis: Wir beziehen unsere Berichte aus Quellen, bitte beachten Sie diese auch im Sinne des richtigen Kontextes. Originalquelle des Beitrages: A10: Bei Puch Urstein hält Polizei Sattelschlepper wegen mehrerer Vergehen auf ist Polizei Salzburg polizei.gv.at.


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A10: Bei Puch Urstein hält Polizei Sattelschlepper wegen mehrerer Vergehen auf

(2022-02-04 / Puch bei Hallein) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Puch bei Hallein. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Welcher Vorfall sich in der Region Puch bei Hallein ereignet hat, ist aus der Originalmeldung zu entnehmen, die wir in der Redaktion erhalten haben. Im Bild: Nahaufnahme eines Polizeiautos von der Seite mit der offiziellen Kennzeichnung Polizei und dem österreichischen Wappen-Adler. Die ursprüngliche Meldung, die wir in der Redaktion nur geringfügig bearbeiten oder ganz im Original übernehmen, können Sie nun hier lesen. Die Quelle aus der wir die Meldung haben ist ebenfalls beim Originaltext angegeben. So können Sie sich auch ein Bild der Perspektive verschaffen aus der die Nachricht aus der Region Puch bei Hallein geschrieben ist.

A10: Bei Puch Urstein hält Polizei Sattelschlepper wegen mehrerer Vergehen auf © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Quelle Polizei Salzburg polizei.gv.at (2022-02-04)

Am späten Nachmittag des 03. Februar 2022 wurde durch eine Streife der Landesverkehrsabteilung auf der A 10, bei Puch Urstein ein Sattel-KFZ angehalten, da der Lenker zuvor bei einer Geschwindigkeit von 90 km/h nur einen Sicherheitsabstand von ca. 10 Metern zu dem vor ihm fahrenden LKW einhielt, obwohl Schwerfahrzeuge einen Abstand von mind. 50 Metern einhalten müssen.

Bei der Kontrolle des 55-jährigen bosnischen Lenkers wurde festgestellt, dass dieser keinen gültigen Führerschein der Klasse C+E besaß, da diese Lenkberechtigung am 19.10.2021 abgelaufen war. Seit diesem Datum lenkte er aber ohne Lenkberechtigung Schwerfahrzeuge durch ganz Europa und legte in dieser Zeit eine Wegstrecke von mindestens 42.600 km zurück. Zudem waren am LKW Reifen angebracht, welche eine andere Größe hatten, als jenen Reifen welche zum Zeitpunkt der Kalibrierung des Kontrollgerätes am Sattelzugfahrzeug angebracht waren. Als Folge der falschen Reifengröße wird am Tachometer eine geringere Geschwindigkeit angezeigt, als tatsächlich gefahren wird. Diese falsche, zu geringe Geschwindigkeit wird aber auch im digitalen Kontrollgerät (Tachograf) gespeichert. Das kann bei der Auswertung etwa nach Verkehrsunfällen gravierende Auswirkungen haben. Außerdem wurden mehrere schwerwiegende Verstöße bezüglich des Nachweis von Ruhezeiten festgestellt.

Dem Lenker wurde daher die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug polizeilich abgestellt. Zur Verhinderung der Weiterfahrt wurde eine technische Sperre angebracht. Ein Ersatzlenker musste vom Unternehmen gestellt und das Kontrollgerät des Sattelzugfahrzeuges neu überprüft werden. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung in der Höhe von insgesamt EUR 3.000,- vom Lenker und vom Zulassungsbesitzer eingehoben.

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