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(2022-06-30) Eine neue Methode im Betrug bei Sozialleistungen beobachtet die Task-Force-Sozialleistungsbetrug in Salzburg seit geraumer Zeit. Kurz gesagt geht es darum, dass Frauen die minderjährige Kinder haben und in der Grundversorgung ...
Hinweis: Wir beziehen unsere Berichte aus Quellen, bitte beachten Sie diese auch im Sinne des richtigen Kontextes. Originalquelle des Beitrages: Sozialbetrug: Asylwerberin in Hallein gab Abgeschobenen als Vater an ist Polizei Salzburg polizei.gv.at.


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Sozialbetrug: Asylwerberin in Hallein gab Abgeschobenen als Vater an

(2022-06-30 / Hallein) Eine neue Methode im Betrug bei Sozialleistungen beobachtet die Task-Force-Sozialleistungsbetrug in Salzburg seit geraumer Zeit. Kurz gesagt geht es darum, dass Frauen die minderjährige Kinder haben und in der Grundversorgung sind, die Vaterschaft für die Kinder verschleiern. Das hat zur Folge, dass die alleinstehende und somit offiziell alleinerziehende Frau mit dem Kind die Unterhaltszahlungen statt vom Vater des Kindes aus den Mitteln des Landes erhält. In Hallein wurde nun ein solcher Fall aufgedeckt, eine aserbaidschanische Asylwerberin hat angegeben, dass der Vater ihres Kleinkindes ihr Ehemann sei. Sie beurkundete das auch am Standesamt Hallein. Das Kind kam im Jahr 2021 zur Welt, der Vater allerdings ist schon im Jahr 2016 von den österreichischen Behörden abgeschoben worden. Letztlich hat sich bei der polizeilichen Ermittlung herausgestellt, dass nicht der abgeschobene Ehemann der 35-jährigen Asylwerberin aus Aserbaidschan sondern ein iranischer Asylwerber der tatsächliche Vater ist. Auf dem Konto der Aserbaidschanerin konnten entsprechende Geldeingänge von dem Iraner gefunden werden. Dieser ist als selbstständiger Paketbote tätig und auch als solcher bei der Sozialversicherung gelistet, er gibt ein Einkommen von brutto 5.000 bis 6.000 Euro gegenüber der Polizei an. Sie hat von ihm Geld in der Höhe von 7.518 Euro insgesamt bekommen. Trotzdem hat sie aber die Leistungen des Landes bezogen, der Schaden für das Land Salzburg wird von der Polizei mit einer Summe von 4.776 Euro genannt. Die Schadenssumme für die zusätzlich geleisteten Unterhaltszahlungen seitens des Landes wird noch erhoben, das Land hat die Maßnahmen in die Wege geleitet die Unterstützungszahlungen von der Aserbaidschanerin zurück zu bekommen. Die Frau wurde bei der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt.

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Welcher Vorfall sich in der Region Hallein ereignet hat, ist aus der Originalmeldung zu entnehmen, die wir in der Redaktion erhalten haben. In der Region Hallein ist es zu einem Betrugsfall gekommen. In den meisten Fällen von Betrug, die übrigens zur Kategorie von Straftaten gegen fremdes Eigentum und Vermögen gehören, geht es ohnehin ums Geld. Vor einer Polizeistation in einer Gemeinde in Salzburg ist ein Polizeiwagen zu sehen. Die ursprüngliche Meldung, die wir in der Redaktion nur geringfügig bearbeiten oder ganz im Original übernehmen, können Sie nun hier lesen. Die Quelle aus der wir die Meldung haben ist ebenfalls beim Originaltext angegeben. So können Sie sich auch ein Bild der Perspektive verschaffen aus der die Nachricht aus der Region Hallein geschrieben ist.

Sozialbetrug: Asylwerberin in Hallein gab Abgeschobenen als Vater an © R. Vidmar

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Quelle Polizei Salzburg polizei.gv.at (2022-06-30)

Seit geraumer Zeit beobachtet die Task-Force-Sozialleistungsbetrug Salzburg einen neuen Modus Operandi im Bereich des Flüchtlingswesens. Grundversorgungsbezieherinnen mit minderjährigen Kindern geben im Zuge ihres Asylverfahrens vor, ledig zu sein. Angaben zu den leiblichen Vätern der Kinder werden verschleiert, um in den Anspruch der gesetzlichen die Grundversorgung des Landes Salzburg zu kommen, da dieses dann die finanziellen Obsorge- und Unterhaltskosten für die Mütter und ihre Kinder übernimmt. Tatsächlich wird jedoch festgestellt, dass in einigen Fällen die Ehemänner und Väter der betroffenen Frauen und Kinder bereits seit längerer Zeit im Bundesgebiet bzw. im EU-Raum aufhältig, integriert und erwerbstätig sind. Daher wären diese Männer auch anteilsmäßig unterhaltspflichtig. Im konkreten Fall hat eine 35-jährige aserbaidschanische Asylwerberin ihren bereits 2016 in sein Heimatland abgeschobenen Ehemann als Vater des 2021 in Österreich geborenen Sohnes vor dem Standesamt Hallein beurkundet. Im Zuge der Überprüfungen bzw. Ermittlungen brachten die Polizisten jedoch in Erfahrung, dass der Vater, ein iranischer Asylwerber, im Hauptverbandsauszug des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger Österreichs zur Pflichtversicherung der Selbständigen aufscheint. Der iranische Asylwerber gab zum Sachverhalt befragt zu Protokoll, dass er als Paketzusteller monatlich ein Bruttogehalt von 5000 bis 6000 Euro erwirtschafte. Ebenso gab er zu Protokoll, dass er der leibliche Vater des betreffenden Kindes sei. Der 28-jährige iranische Asylwerber wäre demnach zum Unterhalt für seinen Sohn verpflichtet. Im Rahmen der vom Land Salzburg durchgeführten obligaten Hilfsbedürftigkeitsprüfung konnten am Girokonto der Aserbaidschanerin Geldeingänge in der Höhe von 7518 Euro nachgewiesen werden. Die aserbaidschanische Asylwerberin gab dazu bei ihrer Befragung an, dass sie das Geld vom iranischen Kindesvater erhalten habe. Dazu stieß das Land Salzburg schließlich ein Familiengerichtsverfahren bezüglich der Kindesabstammung beim Bezirksgericht Salzburg an. Dieses Verfahren ergab, dass der 2016 abgeschobene Ehemann nicht der Vater dieses Kindes ist und die Angaben der Mutter sohin falsch waren. Der finanzielle Schaden in Bezug auf die erhaltenen Geldbeträge wurde vom Land Salzburg mit einer Höhe von 4776 Euro beziffert. Der Schaden durch die zudem geleisteten Unterhaltszahlungen des Landes Salzburg ist noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Das Land Salzburg beabsichtigt die hinterzogenen Beträge on der Beschuldigten zurückzufordern. Die 35-jährige Asylwerberin wurde aufgrund der begangenen Delikte zudem an die Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt.

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