Trickbetrug: 19-jährige im Land Salzburg zahle Bearbeitungsgebühren
(2023-03-03 / Salzburg) Eine junge Salzburgerin ist über ein soziales Netzwerk einem Trickbetrug aufgesessen. Über eine von der Polizei nicht näher genannte Social Media Plattform wurde sie von einer unbekannten Person kontaktiert. Die Person gab an sehr viel Geld zu haben und davon immer wieder einen Teil spenden zu wollen. Sie, die 19-jährige Salzburgerin, sollte auch in den Genuss einer solchen Schenkung kommen. Sie müsse lediglich die anfallenden Bearbeitungsgebühren vorab begleichen. Obwohl diese Bearbeitungsgebühren in Bitcoin Kryptowärhung verlangt wurden, ist die 19-jährige Salzburgerrin auf den Deal eingegangen. Die Bearbeitungsgebühren waren aber schon der ganze Deal, danach passierte nichts mehr. Die versprochene Zuwendung ist natürlich ausgeblieben.
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Welcher Vorfall sich in der Region Salzburg ereignet hat, ist aus der Originalmeldung zu entnehmen, die wir in der Redaktion erhalten haben. In der Region Salzburg ist es zu einem Betrugsfall gekommen. In den meisten Fällen von Betrug, die übrigens zur Kategorie von Straftaten gegen fremdes Eigentum und Vermögen gehören, geht es ohnehin ums Geld. Über das Internet lief dieser Betrugsfall ab, für viele Täter ist der Online-Betrug die einfachste Form, da das global funktioniert und keine örtliche Nähe zum Opfer nötig ist. Eine Methode im Online-Betrug ist auch die Art der Kosten-Vorkasse-Betrügereien, dabei wird eine Ware oder Leistung oder gar ein Gewinn versprochen, wenn man nur vorab bereit wäre den vermeintlich geringen Anteil an Kosten zu übernehmen, die durch das Einrichten zustande kämen. Dabei wird von Kosten für Transport und Zoll und ähnlichem geredet, dass der Betrug aber nur darauf aus ist aus vielen Opfern diese vermeintlich klein klingenden Beträge zu pressen, bedenken viele dann nicht. Soziale Netzwerke, zumeist auf Smartphones wie hier im Bild genutzt, aber auch auf klassischen Computern oder Tablet-Geräten sind das Thema dieses Artikels. Über den Vorfall in der Region Salzburg haben wir aus folgender Originalmeldung erfahren, die wir hier auch korrekt wiedergeben möchten. Da wir hier eben auch aus einer Originalquelle zitieren und natürlich auch hier ein Pressedienst als Bezugsquelle gilt, nennen wir auch unseren Lesenden immer die Originalquellenangabe, damit sich alle selbst ein Bild von der Nachricht und der Perspektive machen können.
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