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Sankt Koloman

(2023-03-14) Jener 20-jährige Lenker, der in St. Koloman schließlich nach Schüssen der Polizei nach einer wilden, riskanten Verfolgungsjagd gestoppt werden konnte, wurde nun auf Anordnung der Staatsanwalschaft in Haft genommen. Die ...
Hinweis: Wir beziehen unsere Berichte aus Quellen, bitte beachten Sie diese auch im Sinne des richtigen Kontextes. Originalquelle des Beitrages: Verfolgungsjagd: 20-jähriger Lenker in Haft ist Polizei Salzburg polizei.gv.at.


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Verfolgungsjagd: 20-jähriger Lenker in Haft

(2023-03-14 / Sankt Koloman) Jener 20-jährige Lenker, der in St. Koloman schließlich nach Schüssen der Polizei nach einer wilden, riskanten Verfolgungsjagd gestoppt werden konnte, wurde nun auf Anordnung der Staatsanwalschaft in Haft genommen. Die Verfolgungsjagd war losgegangen, nachdem der Mann sich einer Verkehrskontrolle entziehen wollte. Mehrere Versuche ihn anzuhalten scheiterten, bis die Polizei dann nach wilder Verfolgung von Scheffau aus schließlich in St. Koloman Schüsse abfeuerte. Dem Mann werden zahllose Delikte vorgeworfen, im PKW als als auch bei dem 20-jährigen Tennengauer wurden auch zahlreiche Waffen wie Softgun, Magazine, Patronen und Schreckschusswaffen festgestellt. Der Tennengauer ist auch noch dazu ohne Führerschein unterwegs gewesen und hatte Drogen genommen.

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Aus der angegebenen, offiziellen Quelle haben wir diese Meldung für die Region Sankt Koloman erhalten, die wir hier im Anschluss zitieren möchten. Beiliegende Meldung aus der Region Sankt Koloman ist aus dem Vekehrs-Ressort entstanden. Zu schnell fahren ist eine Sache, aber die Geschwindigkeit mit der die Person hinter dem Fahrzeugsteuer hier erwischt wurde, kann getrost bereits als Raserei bezeichnet werden. Eine solche Fahrweise ist für die Person selbst und auch für alle anderen Menschen im Vekehrsgeschehen eine echte Bedrohung, daher folgt darauf auch eine heftige Bestrafung. Gar keinen gültigen Führerschein kann die Person in dieser Angelegenheit vorweisen. Verkehrskontrollen werden auch mit Schwerpunktaktionen durchgeführt, dabei gehen der Polizei immer wieder auch Kraftfahrer ins Netz, die sich nicht an die Regeln halten. Bei der Originalmeldung, die wir hier zusammengestellt haben, handelt es sich um den zitierten Text der Quelle. Wir bearbeiten ursprüngliche Meldungen eigentlich ausschließlich, wenn es um Schreibweise oder Absätze geht – Fakten und Angaben bleiben bei uns davon aber stets unberührt. Da wir nicht behaupten das alles selbst recherchiert zu haben, geben wir selbstverständlich auch unsere Nachrichten-Quelle hier offen zu erkennen, damit sich auch jede Person, die die Nachricht liest, ein entsprechendes Bild davon verschaffen kann.

Verfolgungsjagd: 20-jähriger Lenker in Haft © BMI / Pachauer

© BMI / Pachauer

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Quelle Polizei Salzburg polizei.gv.at (2023-03-14)

Nunmehr kann berichtet werden, dass der 20-jährige Tennengauer, welcher sich am Nachmittag des 12. März 2023 im Bezirk Hallein mehrfach einer polizeilichen Anhaltung entzogen hatte und schließlich in St. Koloman gestoppt und festgenommen wurde, nach Anordnung der Staatsanwaltschaft Salzburg am Nachmittag des 13. März 2023 in die Justizanstalt Salzburg überstellt wurde.
Der Tennengauer wird wegen vierfachen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung, schwerer Sachbeschädigung, mehrfacher Gefährdung der körperlichen Sicherheit, Urkundenunterdrückung und Übertretungen nach § 50 Waffengesetz bei der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt. Sowohl beim 20-Jährigen selbst als auch im Pkw, sowie in dessen Wohnung wurden insgesamt mehrere Schreckschuss- und Softgunwaffen, Magazine und Patronen sichergestellt. Gegen ihn wurde ein Waffenverbot ausgesprochen.
Weiters wird er wegen zahlreicher Verwaltungsübertretungen (Fahren ohne Lenkberechtigung, nicht zugelassener Pkw, Lenken im Suchtmittel-beeinträchtigten Zustand, mehrere eklatante Geschwindigkeitsübertretungen, Missachtungen von Anhaltezeichen sowie Überholverboten, Sperrlinien, Fahren entgegen der Fahrtrichtung…) bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein angezeigt. Aufgrund des positiven Suchtmitteltests wurde der 20-Jährige einer ärztlichen Untersuchung unterzogen, wobei seine Fahruntauglichkeit festgestellt wurde. Bzgl.. des Schusswaffengebrauches übernimmt das Landeskriminalamt die Ermittlungen und wird nach Abschluss der Erhebungen der Staatsanwaltschaft Salzburg berichten.

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