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Puch bei Hallein

(2023-04-10) Zu seiner Exfreundin ist ein 40-jähriger Österreicher in Puch bei Hallein mit dem Auto aufgebrochen um dort etwas abzuholen, allerdings ohne einen gültigen Führerschein zu besitzen. Danach dürfte der 40-jährige dort ...
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Skuriller Trip zur Ex-Freundin in Puch: 40-jähriger nach Verfolgungsjagd verhaftet

(2023-04-10 / Puch bei Hallein) Zu seiner Exfreundin ist ein 40-jähriger Österreicher in Puch bei Hallein mit dem Auto aufgebrochen um dort etwas abzuholen, allerdings ohne einen gültigen Führerschein zu besitzen. Danach dürfte der 40-jährige dort einfach mehrfach ans Garagentor gekracht sein, dann beim Rückwärtsfahren an eine Hausecke geknallt sein und ist dann davongefahren. Die Ex-Freundin verständigte die Polizei, die den fahrerflüchtigen Unfalllenker dann mit seinem Auto auf einer Tankstelle entdeckte. Der ließ sich aber nicht anhalten, sondern brauste auf der B159 in Richtung Hallein davon. Gegen die Überholversuche der verfolgenden Polizei setzte er sich mit Manövern und Spurwechseln zur Wehr, nach etwa 10 Kilometern Verfolgungsfahrt ist er dann auf ein Betriebsgelände eingebogen und dort in einer Sackgasse letztlich verhaftet worden. Diverse Anzeigen, aber auch ein Betretungs- und Annäherungsverbot bei seiner Ex-Freundin wurden gegen ihn verhängt. 2,10 Promille wurden bei dem 40-jährigen Österreicher an diesem Abend des Ostersonntages auch noch gemessen.

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Skuriller Trip zur Ex-Freundin in Puch: 40-jähriger nach Verfolgungsjagd verhaftet © Alexandre Debiève / Unsplash (HReDVliWJ7U)

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Quelle Polizei Salzburg polizei.gv.at (2023-04-10)

Am Abend des 09. April 2023, ereignete sich in Puch bei Hallein eine Sachbeschädigung mittels PKW.
Der Beschuldigte, ein 40-jähriger österr. Staatsbürger, fuhr hierbei mit seinem PKW, ohne eine gültige Lenkberechtigung zu besitzen, zu dessen ehemaliger Partnerin um dort etwas abzuholen. Im Zuge dessen beschädigte er durch mehrmaliges bewusstes Auffahren das geschlossene Garagentor. Weiters wurde durch ihn ein Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht, indem er mit seinem PKW beim Rückwärtsfahren auf eine Hausecke auffuhr.
Der 40-jährige verließ schließlich die Örtlichkeit.
Durch die Ex-Freundin wurde letztlich die Polizei verständigt.
Bei der darauf erfolgten Fahndung, konnte besagter PKW durch eine Streifenbesatzung bei einer Tankstelle wahrgenommen werden. Der Lenker reagierte auf die Anhalteversuche nicht und setzte seine Fahrt über die B159 in Richtung Hallein fort. Dabei fuhr er immer wieder auf die Gegenverkehrsseite, damit die hinter ihm fahrende Streife nicht überholen konnte.
Nach ca. 10 Kilometer fuhr der Lenker auf ein Betriebsgelände, wo er letztlich auf Grund einer Sackgasse angehalten und festgenommen werden konnte.
Auf der Dienststelle wurden mittels einem Alkomattest 2,10 Promille festgestellt.
Der Beschuldigte rechtfertigte sich, dass er lediglich von der Kupplung gerutscht sei und deshalb auf das Garagentor auffuhr. Den Anhalteversuchen habe er sich entzogen, da er nach Hause zu seinen Eltern fahren wollte.
Durch die Staatsanwaltschaft wurde nach Schilderung des Sachverhaltes eine Anzeige auf freiem Fuß verfügt.
Den 40-jährigen erwartet nun eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft sowie div. Verwaltungsanzeigen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
Gleichfalls wurde ein Betretungs-, und Annäherungsverbot gegen den Österreicher ausgesprochen.

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