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Schwarzach im Pongau

(2023-04-16) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Schwarzach im Pongau. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
Hinweis: Wir beziehen unsere Berichte aus Quellen, bitte beachten Sie diese auch im Sinne des richtigen Kontextes. Originalquelle des Beitrages: Verkehrssicherheitskontrolle ist Polizei Salzburg polizei.gv.at.


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Verkehrssicherheitskontrolle

(2023-04-16 / Schwarzach im Pongau) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Schwarzach im Pongau. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Aus der angegebenen, offiziellen Quelle haben wir diese Meldung für die Region Schwarzach im Pongau erhalten, die wir hier im Anschluss zitieren möchten. Beiliegende Meldung aus der Region Schwarzach im Pongau ist aus dem Vekehrs-Ressort entstanden. Betrunken am Steuer war jene Person, die hier von der Polizei angehalten wurde. Der Genuß von Alkohol, manchmal handelt es sich auch um den oftmals unterschätzen Restalkohol nach einer Nacht, führt in diesem Ausmaß zu Beeinträchtigungen von Konzentration, Koordination und Sehvermögen. Mit fahrlässiger Fahrweise bei massiv – also mehr als nur deutlicher – zu hoher Geschwindigkeit war diese Person am Steuer des Fahrzeuges unterwegs, das zieht auch kräftige Strafen nach sich. Nur einen Probeführerschein kann die Person um die es hier geht, vorweisen. Der Probeführerschein bedeutet eigentlich eine Probezeit von 3 Jahren, bei L17 und Klasse A1 jedenfalls bis zum 21. Geburtstag. Die Grenze für Alkohol liegt in dieser Zeit nicht bei den normalen 0,5 Promille sondern bei 0,1 Promille und auch Geschwindigkeitsüberschreitungen werden strenger geahndet. Nicht mehr im Besitz der betreffenden angehaltenen Person ist nun der Führerschein, denn den hat die Polizei nach diesem Fehlverhalten im Straßenverkehr vorerst einmal einkassiert. Symbolfoto zum Thema Verkehr, Verkehrskontrollen, Alkohol am Steuer und Drogenlenker Im Anschluß an unsere eigene Meldung haben wir auch die Originalmeldung angefügt, die als Basis für diese Nachricht gilt. Wir verändern solche Nachrichten im O-Ton nie in den Fakten, lediglich kleinere Textkorrekturen werden vorgenommen. Unsere Nachrichtenquelle bleibt selbstverständlich kein Geheimnis, wir möchten diese auch an der betreffenden Stelle im Zitatblock offen kennzeichnen.

Verkehrssicherheitskontrolle © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Sicherheit mit Quellenangabe

Es ist unserer Online-Redaktion auch ein Anliegen unsere Nachrichten immer mit den entsprechenden Quellen zu unterlegen. Die sind in allen Nachrichten auch nachlesbar und nachvollziehbar. Wir redigieren die Quellen nicht, außer wir finden zufällig den einen oder anderen Tippfehler im Original-Quelltext der jeweiligen Nachricht. Außerdem zeigen wir wann uns die Information erreicht hat und welche Stelle der Urheber der Nachricht ist. Auf allen Nachrichten-Detailseiten immer im unteren Segment der Seite zu lesen.

Zitierte Quellen
So, wie auch dieser Zitatblock aussieht, ist auch immer unsere Quelle zu lesen. Damit ist klar, dass dieser Text eben nicht von uns aus der Redaktion stammt sondern der Originaltext der ursprünglichen Meldung ist, auf der der Artikel basiert.

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Quelle Polizei Salzburg polizei.gv.at (2023-04-16)

Bei Geschwindigkeitsmessungen um Ortsgebiet von Schwarzach am späten Abend des 15. April konnte ein 21-jähriger Probeführerscheinbesitzer mit seinem Pkw mit 94 km/h bei erlaubten 50 km/h gemessen werden. Der Lenker fuhr von Golling kommend in Richtung St. Johann. Er wird angezeigt.

In den Morgenstunden des 16. April bemerkten Polizisten in St. Veit im Pongau an einer Kreuzung einen mit laufenden Motor abgestellten Pkw. Bei der Lenkerin, einer 27-jährigen Flachgauerin, gab vorerst an, nicht gefahren zu sein. Dies konnte jedoch im Laufe der Amtshandlung widerlegt werden. Der durchgeführte Alkomattest ergab 1,6 Promille. Die Lenkerin wird angezeigt.

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