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Eugendorf

(2023-07-08) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Eugendorf. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
Hinweis: Wir beziehen unsere Berichte aus Quellen, bitte beachten Sie diese auch im Sinne des richtigen Kontextes. Originalquelle des Beitrages: Drogenlenker mit überhöhter Geschwindigkeit auf der A1 bei Eugendorf ist Polizei Salzburg polizei.gv.at.


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Drogenlenker mit überhöhter Geschwindigkeit auf der A1 bei Eugendorf

(2023-07-08 / Eugendorf) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Eugendorf. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Dass sich dieser Vorfall, von dem hier berichtet wird, in der Region Eugendorf abgespielt hat, ist auch bereits in der Überschrift dieser Nachricht zu erfahren gewesen. Die genauen Details haben wir hier aber für Sie zusammengestellt. Die Meldung dieses Artikels bezieht sich auf eine Meldung aus dem Vekehrsbereich, wir versuchen hier auch immer wieder über Verkehrskontrollen und deren Ergebnisse zu berichten. Unter Drogeneinfluss stand offenbar die Person hinter dem Steuer im Fahrzeug, das ergab zumindest der Drogentest, den die Polizei bei der Anhalltung in der Region Eugendorf durchgeführt hat. Daher wurde auch eine Weiterfahrt untersagt. Mit stark überhöhter Geschwindigkeit wurde diese Person von der Polizei beim Fahren erwischt. Die Geschwindigkeitsübertretung stellt gleichzeitig eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmenden dar und daher ist auch eine entsprechende Strafe zu erwarten. Beim Drogentest konnte der Gebrauch von THC bzw. Cannabis nachgewiesen werden. THC, die Abkürzung für Tetrahydrocannabinol ist eine chemische, psyhcoaktive Verbindung. Die häufigste natürliche Quelle für THC ist das Harz der Cannabispflanze. Nicht mehr im Besitz der betreffenden angehaltenen Person ist nun der Führerschein, denn den hat die Polizei nach diesem Fehlverhalten im Straßenverkehr vorerst einmal einkassiert. Symbolfoto zum Thema Verkehr, Verkehrskontrollen, Alkohol am Steuer und Drogenlenker Im Anschluß an unsere eigene Meldung haben wir auch die Originalmeldung angefügt, die als Basis für diese Nachricht gilt. Wir verändern solche Nachrichten im O-Ton nie in den Fakten, lediglich kleinere Textkorrekturen werden vorgenommen. Da wir hier eben auch aus einer Originalquelle zitieren und natürlich auch hier ein Pressedienst als Bezugsquelle gilt, nennen wir auch unseren Lesenden immer die Originalquellenangabe, damit sich alle selbst ein Bild von der Nachricht und der Perspektive machen können.

Drogenlenker mit überhöhter Geschwindigkeit auf der A1 bei Eugendorf © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Sicherheit mit Quellenangabe

Es ist unserer Online-Redaktion auch ein Anliegen unsere Nachrichten immer mit den entsprechenden Quellen zu unterlegen. Die sind in allen Nachrichten auch nachlesbar und nachvollziehbar. Wir redigieren die Quellen nicht, außer wir finden zufällig den einen oder anderen Tippfehler im Original-Quelltext der jeweiligen Nachricht. Außerdem zeigen wir wann uns die Information erreicht hat und welche Stelle der Urheber der Nachricht ist. Auf allen Nachrichten-Detailseiten immer im unteren Segment der Seite zu lesen.

Zitierte Quellen
So, wie auch dieser Zitatblock aussieht, ist auch immer unsere Quelle zu lesen. Damit ist klar, dass dieser Text eben nicht von uns aus der Redaktion stammt sondern der Originaltext der ursprünglichen Meldung ist, auf der der Artikel basiert.

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Quelle Polizei Salzburg polizei.gv.at (2023-07-08)

Am Vormittag des 08. Juli 2023 fiel einer Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung Salzburg, auf der A1-Westautobahn bei Eugendorf, die unsichere Fahrweise eines PKW-Lenkers auf. Der Fahrer war zudem mit 163 km/h statt erlaubten 130 km/h unterwegs. Bei einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle konnten die Polizisten Merkmale einer Suchtgiftbeeinträchtigung feststellen. Der 34-jährige Lenker aus Tirol wurde der Amtsärztin vorgeführt und für Fahruntauglich erklärt. Es wurde ihm der Führerschein vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Außerdem wurde noch eine geringe Menge Cannabiskraut sichergestellt. Er gab an, noch kurz vor Fahrtantritt einen Joint geraucht zu haben. Der Mann wird bei den zuständigen Behörden angezeigt.

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