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Hallein

(2024-01-09) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Hallein. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
Hinweis: Wir beziehen unsere Berichte aus Quellen, bitte beachten Sie diese auch im Sinne des richtigen Kontextes. Originalquelle des Beitrages: Verkehrskontrollen im Bezirk Hallein ist Polizei Salzburg polizei.gv.at.


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Verkehrskontrollen im Bezirk Hallein

(2024-01-09 / Hallein) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Hallein. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Die hier folgende Meldung stammt aus der Region Hallein. Wir haben Sie in der Redaktion aufgegriffen und veröffentlichen den Vorfall hier. Im Bild: Nahaufnahme eines Polizeiautos von der Seite mit der offiziellen Kennzeichnung Polizei und dem österreichischen Wappen-Adler. Das ist ist die Originalmeldung, wie wir sie in der Redaktion erhalten haben – geringfügige Korrekturen aus unserer Arbeit umfassen lediglich eventuelle ortographische Korrekturen und die Schreibweise, aber nicht irgendwelche Fakten. Wer sich selbst einen Eindruck von der Meldung verschaffen möchte, kann hier auch das Originalziitat lesen, wir verändern dabei keinerlei Faktenangaben. Aus diesem Grund geben wir auch unsere Quelle hier an.

Verkehrskontrollen im Bezirk Hallein © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Quelle Polizei Salzburg polizei.gv.at (2024-01-09)

Im Rahmen mobiler Verkehrskontrollen im Bereich der B162 konnte am 08.01.2024 gegen 22:00 Uhr ein italienischer Fahrzeuglenker angehalten und einer routinemäßigen Kontrolle unterzogen werden. Auf Grundlage des positiven Alkovortests wurde der Fahrer in weiterer Folge zu einer Atemluftüberprüfung mittels Alkomat aufgefordert, mithilfe dessen ein relevantes Messergebnis in Höhe von 0,58 Promille ermittelt werden konnte. Gemäß rechtlicher Bestimmungen musste sowohl dem Lenker als auch dessen Beifahrerin die Weiterfahrt untersagt werden, da diese ebenfalls durch Alkohol beeinträchtigt war.

Weiters befand sich auf dem Rücksitz das fünf Monate alte Baby der Familie. Das Kind war allerdings nicht entsprechend gesichert. Da beide Elternteile dahingehend keinerlei Einsicht zeigten, wurden diese in weiterer Folge bei der zuständigen Strafbehörde zur Anzeige gebracht.

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