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Sankt Johann / Pongau

(2024-08-07) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Sankt Johann / Pongau. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
Hinweis: Wir beziehen unsere Berichte aus Quellen, bitte beachten Sie diese auch im Sinne des richtigen Kontextes. Originalquelle des Beitrages: Klärung eines Cyber-Trading-Betrugs: 41-jähriger Albaner ausgeforscht ist Polizei Salzburg polizei.gv.at.


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Klärung eines Cyber-Trading-Betrugs: 41-jähriger Albaner ausgeforscht

(2024-08-07 / Sankt Johann / Pongau) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Sankt Johann / Pongau. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Aus der Region Sankt Johann / Pongau haben wir in der Redaktion die untenstehende Meldung erhalten. Auch Betrugsfälle sind in unserer Nachrichten-Berichterstattung keine Seltenheit, so kam es auch in der Region Sankt Johann / Pongau erneut zu einem Fall von Betrug. Unabhängig vom Standort können Online-Betrüger natürlich ein einfacheres Spiel haben, denn die Opfer können weltweit sein und auch die Täter können von der ganzen Welt bei einm Online-Betrug wie diesem agieren. Nach der Täterschaft muß in diesem Fall nicht mehr gesucht werden, denn der Betrug gilt weitgehend als aufgeklärt und es haben sich konkrete Verdachtsmomente so erhärtet, dass die Suche nach der Betrugs-Urheberschaft als abgeschlossen betrachtet werden kann. Symbolfoto zum Thema Betrug, Trickdiebstahl, Online-Betrug und Gelderpressung Angeschlossen an unsere eigene Meldung zitieren wir immer – und zwar aus Prinzip – den vollständigen Text der Originalmeldung zu dieser Nachricht. Das bietet Ihnen auch die Möglichkeit aus der offiziellen Quelle noch nachlesen zu können. Wer Nachrichten liest, sollte auch wissen aus welcher Informationsquelle die Nachrichten kommen – daher haben wir in der Redaktion auch Wert auf die Angabe der Originalquelle gelegt.

Klärung eines Cyber-Trading-Betrugs: 41-jähriger Albaner ausgeforscht © polizei-beratung.de | Pol. Beratungsstelle (DE)

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Schlagzeilen sind nur unsere größeren Meldungen, über 3.000 Kurzmeldungen finden Sie in den News-Kanälen bei unseren über 120 Gemeinden auf salzburgspotters.at - einfach hier zu den Gemeinde-Nachrichen mit allen Kurzmeldungen!

Sicherheit mit Quellenangabe

Es ist unserer Online-Redaktion auch ein Anliegen unsere Nachrichten immer mit den entsprechenden Quellen zu unterlegen. Die sind in allen Nachrichten auch nachlesbar und nachvollziehbar. Wir redigieren die Quellen nicht, außer wir finden zufällig den einen oder anderen Tippfehler im Original-Quelltext der jeweiligen Nachricht. Außerdem zeigen wir wann uns die Information erreicht hat und welche Stelle der Urheber der Nachricht ist. Auf allen Nachrichten-Detailseiten immer im unteren Segment der Seite zu lesen.

Zitierte Quellen
So, wie auch dieser Zitatblock aussieht, ist auch immer unsere Quelle zu lesen. Damit ist klar, dass dieser Text eben nicht von uns aus der Redaktion stammt sondern der Originaltext der ursprünglichen Meldung ist, auf der der Artikel basiert.

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Quelle Polizei Salzburg polizei.gv.at (2024-08-07)

Seit Jänner 2023 ermittelte die Salzburger Polizei gegen vorerst unbekannte Täter, welche eine 73-jährige Pongauerin um einen niedrigen sechsstelligen Eurobetrag betrogen. Die Frau hatte sich auf einer vermeintlichen Handelsplattform für Kryptowährungen registriert. Nachdem unbekannte Täter mit der Pongauerin Kontakt aufnahmen, tätigte sie insgesamt 42 Überweisungen auf verschiedene Kryptoplattformen. Nach umfangreichen IT- und Finanztransaktionsanalysen im Zuge akribischer Ermittlungen konnten die Kriminalisten nun einen 41-jährigen albanischen Staatsbürger ausforschen. Gegen den Beschuldigten werden in anderen Ländern bereits zahlreiche Betrugs- und Wirtschaftsverfahren geführt. Die intensiven Fahndungsmaßnahmen nach dem Mann, der sich derzeit im Ausland befindet, laufen.

Was ist ein Cyber-Trading-Betrug:

Beim sogenannten Cyber Trading Fraud werden potenzielle Anleger im Internet zu Geldzahlungen für vermeintlich lukrative Investitionsgeschäfte verleitet. Angeworben werden die Opfer über Internet-Werbeanzeigen, soziale Netzwerke, Anrufe aus eigens geschaffenen Call-Centern oder Massenmails. Die Tätergruppierungen arbeiten mit unzähligen Tarn- und Scheinfirmen in einer konzernähnlichen Struktur. Aufgaben wie Marketing, Call-Center-Betrieb, Softwareentwicklung und Geldwäscherei werden unabhängig voneinander arbeitsteilig unter einer Führung erledigt. Die Plattformen sind sehr professionell gestaltet und täuschen anfangs hohe Gewinne vor, um die Opfer zu weiteren Zahlungen zu verleiten. Das bezahlte Geld wird nicht angelegt, sondern verschwindet im kriminellen Netzwerk.
So schützen Sie sich:
• Das schnelle Geld und hohe Gewinnchancen gibt es auch im Internet nicht. Wenn Ihnen etwas "zu schön scheint, um wahr zu sein", ist es höchstwahrscheinlich ein Betrug.
• Recherchieren Sie im Internet, ob es Warnungen oder Beschwerden zu diesen Plattformen oder Gesellschaften gibt, z.B.: Watchlist Internet, Suchmaschinen-Ergebnisseiten.
• Vergewissern Sie sich, dass im Falle von Trading- oder Handelsplattformen eine entsprechende Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) besteht und prüfen Sie, ob bereits eine Warnung der FMA zu dieser Plattform oder den Betreibergesellschaften vorliegt. Hinweise und Anfragemöglichkeiten finden sie unter www.fma.gv.at .
• Schauen Sie sich die Trading Plattform genau an: Ist ein Impressum angegeben? Ist ein Verantwortlicher telefonisch erreichbar? Nimmt man sich Zeit, Ihnen das Geschäftsmodell zu erklären? Wenn diese Punkte nicht zutreffen, lassen Sie die Finger von dem Geschäft.
• Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGBs. Sind diese schlüssig und seriös?
• Wenn Sie nach der ersten Einzahlung sofort kontaktiert werden und nachdrücklich mehr Geld verlangt wird, zahlen Sie keinesfalls weitere Summen.
• Kreditkartenzahlungen sind teilweise bis zu drei Wochen stornierbar und die Zahlungen können rückgefordert werden.
• Wenn Sie bereits einen Schaden erlitten haben, erstatten Sie auf jeden Fall eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Sie brauchen sich nicht zu schämen - Ihre Mitarbeit kann für Ermittlungstätigkeiten hilfreich sein. Melden Sie den Sachverhalt auch der FMA.

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